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10 questions
Du bist 15 und würdest gerne mit Einverständniserklärung deiner Eltern E-Zigaretten kaufen? Darfst du das?
Ja, natürlich. Meine Eltern entscheiden, was ich darf und was nicht.
Ja, E-Zigaretten sind anders, als die "normalen" Zigaretten.
Nein, eine Einverständniserklärung der Eltern reicht nicht. Die Eltern müssen zumindest persönlich mit dabei sein.
Nein, die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten.
Deine kleine Schwester ist 8 Jahre alt und möchte in Begleitung deiner Mutter einen Film im Kino sehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Ist das erlaubt?
Ja, wenn die Eltern da sind, dürfen Kinder auch Filme gucken, die für ihre Altersklasse nicht freigegeben sind.
Ja, 8-jährige Kinder sind schon so, als ob sie 12 Jahre alt wären.
Nein! Auch in Begleitung der Eltern ist für Kinder die Anwesenheit bei Filmen, die erst für die Altersstufe ab 12 Jahren freigegeben sind, nicht erlaubt.
Nein. 8-jährige Kinder haben im Kino nichts zu suchen.
Du bist 16 und willst mit Freunden in die Disco gehe. Du kündigst deinen Eltern an, bis 2.00 Uhr nachts dort bleiben zu wollen. Darfst du das laut Jugendschutzgesetz?
Ja. Über 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Einschränkungen gestattet.
Ja, klar! Mein älterer Bruder macht das auch immer so...
Nein. Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr gestattet.
Nein. Über 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr gestattet.
Ein 12-Jähriges Kind wünscht sich zum Geburtstag ein Videospiel. Auf der Verpackung ist keine USK-Angabe zur Altersfreigabe. Heißt das automatisch, dass das Spiel keine Altersbeschränkung hat?
Ja, natürlich. Was sonst?
Nein, natürlich nicht. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung werden wie "Freigegeben ab 18" behandelt und dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Nein, aber laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder auch mit Spielen über 18 Jahren spielen, wenn die Eltern dabei sind.
Ja. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung werden wie "Freigegeben ab 6" behandelt und dürfen Kindern sowie Jugendlichen ohne Weiteres zugänglich gemacht werden.
Ein 14jähriger Junge würde gerne Zeitungen austragen und sich so etwas Geld dazu verdienen. Darf er das?
Ja, aber nur, wenn die Eltern einverstanden sind.
Nein, arbeiten darf man erst, wenn man die Schule beendet hat.
Ja, denn leichte und geeignete Arbeiten sind stundenweise ab 13 erlaubt.
Nein, denn leichte und geeignete Arbeiten sind stundenweise erst ab 15 erlaubt.
Ein 10jähriges Mädchen klaut im Supermarkt ein Päckchen Gummibärchen und wird erwischt. Der Marktleiter ist außer sich und besteht auf eine Strafanzeige. Hat er Recht?
Ja, denn das Mädchen hat einen Diebstahl begangen.
Nein, denn das Mädchen ist unter 14 und daher noch nicht strafmündig.
Nein, denn eine Packung Gummibärchen hat einen zu geringen Wert für eine Strafanzeige.
Ja, denn mit sieben Jahren wurde das Mädchen beschränkt geschäftsfähig.
Nach der Scheidung ihrer Eltern will die Mutter der fünfjährigen Ursula ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Und auch Ursula, die bei ihrer Mutter lebt, soll so heißen. Was sagt das Gesetz dazu?
Ursula muss den Nachnamen des Vaters behalten.
Ursula darf den Namen der Mutter annehmen, wenn sie das ausdrücklich will.
Ursula darf sich selbst aussuchen wie sie heißen möchte.
Ursula ist zu jung, um hier mitzureden. Ihre Mutter darf also entscheiden.
Danny ist 18 und möchte ausziehen. Seine Eltern sagen, dass das zu teuer sei. Sie wollen, dass er zu Hause wohnen bleibt. Darf Danny trotzdem ausziehen?
Ja, denn Danny ist volljährig und kann nun tun und lassen, was er will.
Nein, denn Danny ist weiterhin finanziell abhängig von seinen Eltern.
Nein, denn die Volljährigkeit gibt es in Deutschland erst mit 21 Jahren.
Ja, denn Danny hat bereits einen Studienplatz in Mainz und Ausbildung geht vor.
Die 6jährige Annika wird mit 20 Euro zum Einkaufen geschickt. Der Verkäufer kennt Annika nicht und will ihr nichts verkaufen, weil er sie für zu jung hält. Hat er damit Recht?
Ja, denn Annika ist noch nicht geschäftsfähig. Ihre Eltern müssen beim Einkauf dabei sein.
Ja, denn der Verkäufer darf Kindern nur dann etwas verkaufen, wenn er sie persönlich kennt. Er macht sich sonst strafbar.
Nein, Annika ist 6 Jahre alt und geht schon alleine in die Schule. Also darf sie auch alleine einkaufen gehen.
Nein, Annika wurde ja von ihren Eltern geschickt und hat von diesen Geld bekommen. Natürlich darf sie alleine einkaufen.
Schorsch ist 14 und will aus der Kirche austreten. Seine Eltern sind sehr gläubig und wollen das nicht. Darf Schorsch das auch gegen ihren Willen?
Nein, denn Schorsch ist weiterhin minderjährig. Seine Eltern entscheiden in letzter Instanz für ihn.
Ja, denn Schorsch ist 14 und damit religionsmündig.
Nein, denn Schorsch wird erst mit 16 beschränkt testierfähig.
Ja, und Schorsch hätte das gegen den Willen seiner Eltern auch schon mit 12 tun können, wenn er das gewollt hätte.
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