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Jugendschutzgesetz

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  • 1. Multiple Choice
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    Ihre 16-jährige Tochter will in Begleitung volljähriger Freunde um 23 Uhr zum Tanzen in ein Lokal gehen - und kündigt an, dort auch Alkohol trinken zu wollen. Darf sie das laut Jugendschutzgesetz?

    Ja, natürlich. Sie ist in Begleitung von volljährigen Freunden.

    Nein, das geht nicht. Minderjährige dürfen keinen Alkohl trinken, egal, wer dabei ist. Es ist unter 18 verboten.

    Ja, sie ist ja bereits 16 Jahre alt.

    Nein. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Begleitung ihrer Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten, sie dürfen auch keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.

  • 2. Multiple Choice
    2 minutes
    1 pt

    Darf Ihr 15-jähriges Kind mit Ihrer Einverständniserklärung E-Zigaretten kaufen?

    Ja, natürlich. Ich bin die Mama, ich sage, was mein Kind darf und was nicht.

    Ja, E-Zigaretten sind anders, als die "normalen" Zigaretten.

    Nein, die Einverständniserklärung reicht nicht. Ich muss persönlich da sein.

    Nein, die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten.

  • 3. Multiple Choice
    2 minutes
    1 pt

    Ihre 8-jährige Tochter möchte in Ihrer Begleitung einen Film im Kino sehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Ist das erlaubt?

    Ja, wenn die Eltern da sind, dürfen Kinder auch Filme gucken, die für ihre Altersklasse nicht freigegeben sind.

    Ja, 8-jährige Kinder sind schon so, als ob sie 12 Jahre alt wären.

    Nein! Auch in Begleitung der Eltern ist für Kinder die Anwesenheit bei Filmen, die erst für die Altersstufe ab 12 Jahren freigegeben sind, nicht erlaubt.

    Nein. 8-jährige Kinder haben im Kino nichts zu suchen.

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