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9 questions
Ihre 16-jährige Tochter will in Begleitung volljähriger Freunde um 23 Uhr zum Tanzen in ein Lokal gehen - und kündigt an, dort auch Alkohol trinken zu wollen. Darf sie das laut Jugendschutzgesetz?
Ja, natürlich. Sie ist in Begleitung von volljährigen Freunden.
Nein, das geht nicht. Minderjährige dürfen keinen Alkohl trinken, egal, wer dabei ist. Es ist unter 18 verboten.
Ja, sie ist ja bereits 16 Jahre alt.
Nein. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Begleitung ihrer Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten, sie dürfen auch keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.
Darf Ihr 15-jähriges Kind mit Ihrer Einverständniserklärung E-Zigaretten kaufen?
Ja, natürlich. Ich bin die Mama, ich sage, was mein Kind darf und was nicht.
Ja, E-Zigaretten sind anders, als die "normalen" Zigaretten.
Nein, die Einverständniserklärung reicht nicht. Ich muss persönlich da sein.
Nein, die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Das gilt auch für E-Zigaretten.
Ihre 8-jährige Tochter möchte in Ihrer Begleitung einen Film im Kino sehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Ist das erlaubt?
Ja, wenn die Eltern da sind, dürfen Kinder auch Filme gucken, die für ihre Altersklasse nicht freigegeben sind.
Ja, 8-jährige Kinder sind schon so, als ob sie 12 Jahre alt wären.
Nein! Auch in Begleitung der Eltern ist für Kinder die Anwesenheit bei Filmen, die erst für die Altersstufe ab 12 Jahren freigegeben sind, nicht erlaubt.
Nein. 8-jährige Kinder haben im Kino nichts zu suchen.
Ihr 16-jähriger Sohn will mit Freunden in die Disco gehen - und kündigt an, bis 2.00 Uhr nachts dort bleiben zu wollen. Darf er das laut Jugendschutzgesetz?
Ja. Über 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Einschränkungen gestattet.
Ja, klar! Das haben wir auch immer gemacht.
Nein. Unter 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr gestattet.
Nein. Über 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung der Eltern bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr gestattet.
Ihre Freundin erlaubt seinen minderjährigen Kindern zuhause Alkopops zu trinken. Sie meint, zuhause sei das seine Sache und betreffe das Jugendschutzgesetz nicht. Stimmt das?
Ja, das stimmt. Alkopops sind keine richtigen Alkoholika. So dürfen sie auch Kinder zu sich nehmen.
Ja, das stimmt. Das Jugendschutzgesetz regelt Altersgrenzen für die Abgabe und den Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel nur in der Öffentlichkeit.
Nein! Minderjährige dürfen keinen Alkohol trinken, egal wann oder wo.
Nein. Im Jugendschutzgesetz ist es Minderjährigen nicht erlaubt, branntweinhaltige Getränke, wie Alkopops zu trinken. Auch im privaten Umfeld dürfen sie sowas nicht trinken.
Ihr 12-Jähriges Kind wünscht sich zum Geburtstag ein Videospiel. Auf der Verpackung ist keine USK-Angabe zur Altersfreigabe. Heißt das automatisch, dass das Spiel keine Altersbeschränkung hat?
Ja, natürlich. Was sonst?
Nein, natürlich nicht. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung werden wie "Freigegeben ab 18" behandelt und dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Nein, aber laut Jugendschutzgesetz dürfen Kinder auch mit Spielen über 18 Jahren spielen, wenn die Eltern dabei sind.
Ja. Spiele ohne USK-Alterskennzeichnung werden wie"Freigegeben ab 6" behandelt und dürfen Kindern sowie Jugendlichen ohne Weiteres zugänglich gemacht werden.
Ihr 15-jähriger Sohn ist mit gleichaltrigen Freunden abends im Kino gewesen. Dort wurde Tabakwerbung gezeigt. Der Film ist ab 6 Jahren freigegeben. Ist das laut Jugendschutzgesetz erlaubt?
Nein, natürlich nicht! Für Tabak darf bei Kinderfilmen keine Werbung gemacht werden.
Klar ist das erlaubt! Abends darf im Kino Tabakwerbung gezeigt werden, unabhängig davon, für welche Altersstufe der Film freigegeben ist.
Nein, das nicht erlaubt! Erst nach 20 Uhr darf im Kino Tabakwerbung gezeigt werden!
Ja, im Kino kann und darf jederzeit Werbung für alles gezeigt werden.
Ein Freund Ihrer minderjährigen Tochter will seinen 19. Geburtstag in einem Nachtclub feiern. Darf Ihre Tochter in dessen Begleitung den Nachtclub besuchen?
Ja, natürlich! Der Grund: Der Freund ist schon volljährig.
Nein! Minderjährigen ist es nicht gestattet, Gaststätten, die als Nachtbars oder Nachtclubs geführt werden, zu besuchen, auch nicht in Begleitung volljähriger Personen.
Ja! Minderjährigen ist es gestattet, Gaststätten, die als Nachtbars oder Nachtclubs geführt werden, in Begleitung volljähriger Personen zu besuchen.
Nein! Ein minderjähriges Kind hat in einem Nachtclub nichts zu suchen. Nicht einmal in Begleitung seiner Eltern darf es sich nach 22:00 Uhr in solchen Lokalen aufhalten.
Ihr 16-jähriger Sohn möchte an einem Abend aus Neugierde in Begleitung eines 18-jährigen Freundes eine Spielhalle besuchen. Er verspricht auch keine Glücksspiele zu spielen. Ist das laut Jugendschutzgesetz erlaubt?
Ja, warum denn nicht? Minderjährigen ist es gestattet, Spielhallen zu besuchen, wenn sie nicht aktiv Glücksspiele spielen und in Begleitung einer volljährigen Person sind.
Nein. Minderjährigen ist es grundsätzlich nicht gestattet, Spielhallen zu besuchen, auch dann nicht, wenn sie nicht aktiv Glücksspiele spielen.
Nein. Minderjährigen ist es nicht gestattet, sich nach 22:00 Uhr in Spielhallen aufzuhalten, auch dann nicht, wenn sie nicht aktiv Glücksspiele spielen und eine volljährige Person dabei ist.
Ja. Minderjährigen ist es gestattet, sich abends, bis 22:00 Uhr, in Spielhallen aufzuhalten, auch dann, wenn sie aktiv Glücksspiele spielen. Es muss aber eine volljährige Person dabei sein.
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