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7 questions
Für jeden Arbeitnehmer ….
ist bei der Einstellung ein Lohnkonto anzulegen, dass bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergeführt wird.
ist bei der Einstellung anzulegen und immer bis zur nächsten Betriebsprüfung zu führen. Dann ist ein neues zu eröffnen.
ist bei der Einstellung ein Lohnkonto anzulegen. Am Jahresende ist es zu schließen und dann zum neuen Jahr wieder ein neues zu eröffnen.
ist bei der Einstellung ein Lohnkonto anzulegen. Dies muss halbjährlich abgeschlossen werden und dann wieder eröffnet werden.
Ein Freibetrag ist ein
Betrag, der vom Netto-Einkommen abgezogen wird und Steuern nachzuentrichten.
Betrag, der vom Brutto-Einkommen abgezogen und nicht besteuert wird.
Betrag, der zum Brutto-Einkommen hinzugerechnet wird.
Betrag, der zum Netto-Einkommen hinzugerechnet wird.
Betrag, der vom Brutto-Einkommen abgezogen und nicht verbeitragt wird.
Das Lohnkonto ist...
bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren
bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren
für 6 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
für 4 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
Sozialversicherungsrechtlich ...
muss ein eigenes Lohnkonto geführt werden.
besteht eine Anknüpfung an das Lohnkonto im Steuerrecht.
müssen keine rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
müssen lediglich die Personalakten die gesetzlich vorgeschrieben sind geführt werden.
Das Sozialversicherungsrecht sieht vor, dass
für jeden Arbeitnehmer getrennt nach Kalenderjahren die Entgeltunterlagen geordnet und aufbewahrt werden.
für alle Arbeitnehmer gesammelt nach Einzugsstellen die Entgeltunterlagen in einem Ordner geordnet aufbewahrt werden.
für alle Arbeitnehmer die Entgeltunterlagen gesammelt werden und jeweils pro Monat ein eigener Ordner angelegt wird.
alle Entgeltunterlagen ausschließlich digitalisiert aufbewahrt werden und per Mail arbeitstäglich an die Einzugsstellen übertragen werden.
Die Beitragsgruppen geben Auskunft über...
die Höhe des Gehalts
den Versicherungsstatus
die Staatsangehörigkeit
den Versicherungsstatus ausschließlich in der KV und Pfv
den Versicherungsstatus ausschließlich in der UV
Der Übergangsbereich bezeichnet Gehälter zwischen
0,00 € und 450,00 €
450,01 € und 850,00 €
850,01 € und 1.300,00 €
450,01 € und 1.300,00 €
1.300,00 € und 5,000,00 €
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